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Immobilienverband Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Haftung übernommen werden, da die Angaben auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren. Zwischenverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

2. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz der gesamten Provision.

3. Sollte dem Interessenten ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler, unter Nachweis der Herkunft, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Angebot des Maklers, im Falle eines Vertragsabschlusses, zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung an den Makler.

4. Wird das angebotene Objekt dem Interessenten später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen.

5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der angebotenen Objekte zustande, ist dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch des Maklers besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von dem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei der Zwangsversteigerung erreicht wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, sowie wenn zunächst eine Anmietung und zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Schließt der Ehegatte/Lebenspartner, ein Verwandter, eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.

6. Die Provision des Maklers ist fällig mit dem Tag des Abschlusses eines Miet- oder Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Vermittlungsgebühr beträgt: Vermietung von Wohnraum 1,5 Kaltmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (1,785 Kaltmieten inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), Vermietung von gewerblichen Flächen, Garagen und Stellplätzen 2 Kaltmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (2,38 Kaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer), Verkauf 3% vom Kaufpreis zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer (3,57% vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) je für den Verkäufer und Käufer. Die Provision ist zahlbar ohne Abzug.

7. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Geschäftssitz des Maklers.
Stand 2004